RECHTLICHE HINWEISE

Park- und Geschäftsordnung der Serengeti-Park Hodenhagen GmbH

Stand: November 2020

Herzlich Willkommen im Serengeti-Park

Wir freuen uns über Ihren Besuch und möchten sowohl Ihnen als auch den anderen Besuchern unseres Parks ein tolles Erlebnis ermöglichen. Wir bitten Sie aus diesem Grund, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Sicherheit steht im Serengeti-Park an erster Stelle und Sie können uns in unseren Bemühungen unterstützen. Bitte beachten Sie dazu genau die nachstehenden Regeln unserer Park- und Geschäftsordnung, die die Geschäftsgrundlage im Rahmen der Benutzung des Serengeti-Parks sind.

1. Parken

Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Besucher des Serengeti-Parks parken ihr Fahrzeug auf den ausgewiesenen Besucherparkplätzen. Der Parkplatz der Safari-Lodges ist ausschließlich für Übernachtungsgäste reserviert. Der Personalparkplatz darf nur von Angestellten des Serengeti-Parks genutzt werden. Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr behindern, müssen wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen. Achten Sie bitte bei Verlassen Ihres Fahrzeugs darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände im Auto liegen lassen. Ebenso bitten wir Sie, keine Tiere im Fahrzeug zurückzulassen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch andere haftet die Serengeti-Park Hodenhagen GmbH nicht. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. Der Ausschluss der Ersatzpflicht gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsangehörige der Serengeti-Park GmbH verursacht wird. Schadenersatz kann nur geleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Serengeti-Parks unserem Personal in der Verwaltung melden, soweit diese Schadensmeldung zumutbar ist.

2. Eintritt

Das Gelände des Serengeti-Parks darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Zugänge zum Serengeti-Park über die Lodge-Anlage stehen nur den Übernachtungsgästen zur Verfügung. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Eintrittskarten sind nur am Tag des Kaufs an der Tageskasse gültig. Online erworbene Eintrittskarten sind für die Dauer der jeweils aktuellen Saison gültig (Aktionstickets sind ausgenommen und bei begrenzter Gültigkeit dementsprechend gekennzeichnet). Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes. Die Eintrittskarte berechtigt zur Benutzung aller zum Zeitpunkt des Besuchs angebotenen Leistungen, für die kein gesondertes Entgelt gefordert wird. Leistungen, für welche ein gesondertes Entgelt beansprucht wird, sind entsprechend ausgewiesen.

Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden.

Kinder unter 12 Jahren und solche Personen, welche nicht über die notwendige Reife verfügen, die Parkregeln zu beachten bzw. wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände des Serengeti-Parks bewegen.

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Hunde sind willkommene Gäste, müssen aber an der Leine geführt werden. Zu Show-Vorführungen, in den Serengeti-Bus (Doppeldecker), Dschungel-Safari, Quad-Safari, Aqua-Safari, Splash-Safari, Black Mamba, Safari-Specials, Fahrgeschäften und den besonders gekennzeichneten Bereichen des Parks haben Hunde keinen Zutritt. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Bei Benutzen sämtlicher Attraktionen ist das Rauchen verboten. Dies gilt auch in den Anstellbereichen und Restaurants, sowie bei Shows, Aufführungen und/oder größeren Menschenansammlungen.
Das „Gesetz zum Schutz der Jugend“ nehmen wir sehr ernst. Jeder der dies nicht einhält, wird ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises des Parks verwiesen. Besucher dürfen die Wege bzw. gekennzeichneten Straßen nicht verlassen. Sicherheitsgitter, Sicherheitsabsperrungen, Zäune, Schleusen und Mauern dürfen keinesfalls überklettert werden. Rasenflächen dürfen nicht betreten werden. In der kompletten Serengeti-Safari bewegen sich unsere Besucher auf eigene Gefahr, das gilt sowohl für Personen als auch für Sachgegenstände. Die Durchfahrt durch die Serengeti-Safari ist nur mit dem eigenen Pkw oder dem Serengeti-Bus erlaubt. In den gekennzeichneten Anlagen der Serengeti-Safari ist das Verlassen des Pkw bzw. Serengeti-Bus nicht gestattet. Ausschließlich im Elfenbeintal ist das Verlassen des eigenen Fahrzeugs erlaubt. In diesem Bereich gilt Folgendes:

Kinder müssen sich in Begleitung und unter Aufsicht von Erwachsenen befinden

Ihr Fahrzeug muss jederzeit unter Aufsicht bleiben

Hunde sollten im Auto bleiben

Die Tiere dürfen nicht mit selbst mitgebrachten Lebensmitteln gefüttert werden

Respektieren Sie die Tiere

Nehmen Sie Rücksicht auf die Tiere und achten Sie besonders auf Jungtiere und liegende Tiere – fahren Sie deshalb nur auf Straßen und Wegen. Für Unfälle außerhalb der öffentlichen Wegkennzeichnung und auf den besonders gekennzeichneten Betriebs- und Personalwegen haftet die Serengeti-Park Hodenhagen GmbH wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht. Das Besitzen und Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.), von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen und Rauschmitteln ist auf und vor dem Gelände des Serengeti-Parks nicht gestattet. Den Anordnungen des Parkpersonals ist im eigenen Interesse der Sicherheit und eines geordneten Ablaufs Folge zu leisten.


Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Musikgeräten sind untersagt. Das Tragen von Oberbekleidung und Schuhen ist erforderlich. Das Mitbringen von Fahrrädern, Lauf- und Dreirädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen, Schlitten etc. ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Aufgrund von ungünstigen Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, Schneefall o. ä.) bzw. Spritzwasser an den Wasserfahrgeschäften kann es im Park zu Rutschgefahr kommen. Gäste werden deshalb darauf hingewiesen, im gesamten Parkgebiet die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen und rutscharmes und geschlossenes Schuhwerk zu tragen, schnelles Gehen und Laufen zu unterlassen, und vorhandene Handläufe zu benutzen. Für alle Wasserflächen gilt absolutes Bade- und Nutzungsverbot.

4. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Freizeitpark

Die Einrichtungen im Freizeitpark stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Bitte beachten Sie jeweils die Anweisungen des Bedienungspersonals. Sollten Sie mutwillig die Benutzungshinweise und Bedienungsanleitungen sowie die Anweisungen des Personals missachten, so kann das Bedienungspersonal Sie von der Benutzung der Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange „vorzudrängeln“.

Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsanleitung oder durch mutwillige Beschädigung entstehen. Bei Unterbrechung der Stromzufuhr durch Gewitter, Sturm oder sonstige Ereignisse und einem hierdurch bedingten Ausfall von Einrichtungen und Attraktionen kann eine Rückzahlung oder Teilrückzahlung des für den Eintritt entrichteten Entgelts nicht verlangt werden. Bei starkem Wind, behinderter Sicht, Gewittern oder besonderen Witterungsverhältnissen sind wir berechtigt, zum Schutz der Besucher den Betrieb einzelner Einrichtungen und Attraktionen einzustellen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Eintritts besteht nicht, auch nicht teilweise.

5. Benutzung der Spielplätze

Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Benutzen der Spielgeräte ist für Erwachsene untersagt.

6. Aufsichtspflicht

Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

7. Haftungsbeschränkungen

Der Aufenthalt im und vor dem Serengeti-Park sowie an den einzelnen Attraktionen der Abenteuer-Safari, Serengeti-Safari, Dschungel-Safari und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht worden, oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Im Fall der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, haften wir nicht für unvorhersehbare und untypische Schäden. Unsere Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Fehlern, wie auch der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, bleibt davon unberührt.
Die Serengeti-Park GmbH haftet nicht für Gegenstände, die dem Personal im Park übergeben werden oder auf dem Parkgelände abgelegt werden.
 Für sämtliche Gegenstände, unter anderem Handys, Kameras, Schmuck, Schuhe usw. die während der Benutzung einer Attraktion beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen, wird keine Haftung übernommen. Der Einsatz des parkeigenen Erste-Hilfe-Dienstes ersetzt nicht eine eventuell notwendige ärztliche Versorgung.

8. Schadensmeldungen

Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes an der Rezeption / Verwaltung. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parks erfolgt.

9. Werbung und Anbieten von Waren und Dienstleistungen

Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen. Werbungen und Kundgaben für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften und Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Parkgelände und innerhalb aller Gebäude und Fahrgeschäfte etc. verboten und werden in jedem Einzelfall mit Parkverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet.

10. Film- und Fotoaufnahmen für Werbezwecke

Im Serengeti-Park werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die Bereiche / Attraktionen werden soweit möglich gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden oder teilen Sie dies dem Fotografen / Filmteam mit. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird.

Foto- und Filmaufnahmen auf dem öffentlich zugänglichen Gelände der Serengeti-Park Hodenhagen GmbH sind nur für private Zwecke erlaubt, sofern andere Gäste bzw. die Tiere hierbei nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Für die Wahrung etwaiger Persönlichkeitsrechte sowie Datenschutzbelange muss der Fotografierende/Filmende zu jeder Zeit Sorge tragen. Film- und Fotoaufnahmen während der Nutzung einer Attraktion sind ausschließlich nach vorher schriftlich eingeholter Genehmigung gestattet. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

Foto- und Filmaufnahmen zu rein redaktionellen Zwecken sind gestattet, müssen aber vorab schriftlich angefragt werden.
Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht, insbesondere die Veröffentlichung auf sozialen Kanälen wie Facebook, YouTube, Instagram, TikTok, Pinterest, SnapChat, Twitch, Flickr, Vero und Vimeo, etc. zu diesen Zwecken, sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Bitte wenden Sie sich hierfür vorab über info@serengeti-park.de an die Pressestelle des Serengeti-Parks.

Bei Verstößen gegen das Verbot von Film- und Fotoaufnahmen machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch mit der Folge, dass die verbotswidrig handelnde Person vom Parkgelände verwiesen und ihr für die Zukunft ein umfassendes Haus- und Betretungsverbot für das gesamte Gelände des Serengeti-Parks erteilt wird.

11. Zusätzliche Bedingungen während der Corona-Pandemie

Der Zugang zum Serengeti-Park ist nur Personen ohne verdächtige Symptome auf eine COVID-19-Erkrankung (z.B. Fieber, Husten, Atemnot) gestattet.
Die vom Land Niedersachsen erlassenen Kontaktbeschränkungen gelten auch auf dem Gelände des Serengeti-Park. Es gilt ein Mindestabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Die Abstandsmarkierungen und ausgeschilderten Hygienevorgaben sind zu befolgen. Um die geltenden Hygieneregeln der niedersächsischen Verordnung einzuhalten, kann es zu Einschränkungen des Angebotes und Schließung von Teilbereichen des Serengeti-Parks kommen.

12. Hausrecht

Der Freizeitpark ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßige Eintrittskarte auf dem Parkgelände angetroffen werden, zu verweisen. Wer andere Besucher belästigt, die Anlagen entgegen den vorhandenen Benutzungshinweisen und Benutzungseinschränkungen nutzt, den Anordnungen des Personals, dieser Parkordnung oder Gebotsschildern nicht Folge leistet und in sonstiger Weise störend einwirkt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Parkgelände verwiesen werden.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung ist am Sitz der Serengeti-Park Hodenhagen GmbH, Amtsgericht Walsrode.

14.Anwendbares Recht, Nebenabreden, Kontakt

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Punkte dieser Parkordnung ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Wir wünschen Ihnen einen erlebnisreichen Tag und viel Vergnügen.
Ihre Familie Sepe